Page 17 - SPARDA_Geschaeftsbericht_2019
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          Anhang
























                                                        A. Allgemeine Angaben


                                                        Die Sparda-Bank Berlin eG, Berlin, ist beim Amtsgericht
                                                        Berlin-Charlottenburg unter der Genossenschaftsregis-
                                                        ter-Nummer 446 B eingetragen.


                                                        Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinsti-
                                                        tute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
                                                        (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung
                                                        der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
                                                        (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und
                                                        der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den
                                                        vorgeschriebenen Formblättern.




                                                        B.  Erläuterungen zu den
                                                            Bilanzierungs-, Bewertungs- und
                                                            Umrechnungsmethoden


                                                        Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schul-
                                                        den entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschrif-
                                                        ten der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für
                                                        Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff.
                                                        HGB).
                                                        Forderungen
                                                        Forderungen wurden mit den Anschaffungskosten oder
                                                        mit dem Nennwert ausgewiesen. Unterschiedsbeträge
                                                        zwischen Auszahlungsbetrag und Nennwert wurden in
                                                        Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitantei-
                                                        lig aufgelöst.

                                                        Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Boni-
                                                        tätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwert-
                                                        berichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen in
                                                        ausreichender Höhe abgedeckt.

                                                        Die Ermittlung der unversteuerten Pauschalwertbe-
                                                        richtigungen erfolgte in Anlehnung an den Erlass der
                                                        Finanzverwaltung auf Grundlage der Ausfallmethode.
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