Page 18 - SPARDA_Geschaeftsbericht_2019
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Bereits im Vorjahr erfolgte eine Ermittlung der versteuer- Aktive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in den
ten Pauschalwertberichtigung in Anlehnung an den da- Positionen Forderungen an Kunden, Schuldverschrei-
maligen IDW ERS BFA 7 auf Basis des Expected-Loss- bungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Sons-
Ansatzes. Im aktuellen Jahr wurde die Ermittlung unter tige Vermögensgegenstände und andere Rückstellungen
Berücksichtigung des zwischenzeitlich verabschiedeten sowie im Fonds für allgemeine Bankrisiken, denen
IDW RS BFA 7 mittels des Expected-Loss-Ansatzes passive Steuerlatenzen insbesondere in den Positionen
fortgeschrieben. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
sowie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver-
Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken haben pflichtungen gegenüberstehen.
wir außerdem Vorsorgereserven gemäß § 340 f HGB im
Bestand. Verbindlichkeiten
Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Wertpapiere jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach
dem gemilderten Niederstwertprinzip mit ihren Anschaf- Rückstellungen
fungskosten bei einer voraussichtlich dauernden Wert- Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages
minderung mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. lung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellun-
Bei diesen Wertpapieren wurden Anschaffungskosten gen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wur-
über pari durch zeitanteilige Abschreibungen an den den gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins
niedrigeren Einlösungskurs angepasst. der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst.
Mit Verabschiedung des IDW RS BFA 7 wurde die ur-
sprünglich im IDW ERS BFA 7 vorgeschlagene Methodik Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung
zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen leicht und für Zuschläge sowie sonstige, über den Zins hin-
modifiziert. Unsere im Vorjahr ausgewiesene Pauschal- ausgehende Vorteile für Einlagen wurde durch Rück-
wertberichtigung für Wertpapiere des Anlagevermögens stellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung
wurde in diesem Zusammenhang aufgelöst. getragen. Vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels 67
Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Der
Strukturierte Finanzinstrumente Betrag der Überdeckung betrug zum 31. Dezember
Einfach strukturierte Finanzinstrumente wurden als 2019 415.810 EUR.
einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert. Komplex
strukturierte Produkte waren nicht im Bestand. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungs-
mathematische Berechnungen auf Basis der Heu-
Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossen- beck-Richttafeln 2018 G zugrunde. Die Verpflichtungen
schaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren
Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei ermittelt. Bei den Rückstellungen für Altersteilzeit wurde
Genossenschaften wurden zu Anschaffungskosten der Barwert angesetzt.
bilanziert.
Für die Pensionsrückstellungen werden als Rententrend,
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sofern nicht anders vereinbart, 2 % zugrunde gelegt.
Die Bewertung der immateriellen Anlagewerte und Sach-
anlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Für die Rückstellungen aus Altersteilzeit werden als
planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Lohn- und Gehaltstrend 2 % angenommen. Die Abzin-
sung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Annah-
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden entsprechend me einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungs-
den steuerlichen Vorschriften behandelt. regel) mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre auf Basis einer Prognose des
Sonstige Vermögensgegenstände Zinssatzes per Dezember 2019 (2,71 %). Im Vergleich
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nenn- zu einer Abzinsung mit einem entsprechenden durch-
wert bewertet. schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1.520.486
Latente Steuern EUR.
Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein
aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontie-
des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht rungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrück-
angesetzt wurde. stellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im
sonstigen betrieblichen Ergebnis gezeigt.